Standardmäßig stehen einem neu registriertem Benutzer ohne zusätzliches Abo 2 GB Speicherplatz in der Dropbox Cloud zur Verüfgung. Es gibt aber ein ein paar sehr einfache Wege sich dauerhaft kostenlos mehr Speicher zu holen. Folgend drei Möglichektien zur Speichererweiterung...
Mehr oder weniger gezwungenermaßen wollte ich mich gerade beim sozialen Netzwerk Google+ anmelden um den neuen "+1" Knopf auf meiner Webseite zu testen. Das gestaltet sich etwas schwieriger, als ich gedacht hätte, denn leider scheint mich Google nicht haben zu wollen. Bei der Anmeldung erscheint eine Meldung, dass mein Name gegen die Google Namensrichtlinie verstößt.
Na da habt ihr euch wohl geirrt und ich werde wohl Einspruch dagegen erheben müssen...
Amazon startet heute damit Spiele und Software als "nur Download" anzubieten. Natürlich nicht kostenfrei aber leider in den meisten Fällen auch nicht günstiger wie klassisch auf einem Datenträger. Somit lohnt sich der Downloadkauf nur dann, wenn es der Anwender mit der Nutzung recht eilig hat - denn direkt nach dem Zahlungsvorgang steht die gekaufte Software zum Download bereit und kann unbegrenzt oft heruntergeladen (ggf. nicht genutzt) werden.
Zur Wahl stehen immerhin schon 500 Software -und Spieletitel unter anderem auch Microsoft Office, Anno 2070, Mass Effect 3 und Kaspersky Internet Security 2012.
Das Spieleangebot findet sich unter amazon.de/gamesdownloads, andere Software unter amazon.de/softwaredownloads.
Diese Frage beantwortet Facebook mittlerweile und erteilt detailliert Auskunft. Seit Kurzem ist es möglich in den Kontoeinstellungen das eigene Facebook Profil herunterzuladen. Unter anderem beinhaltet dieser Download die persönlichen Fotos, Nachrichten, Freunde, Likes, Chronik-Einträge, Login/Logout Vorgänge, Veranstaltungen und vieles mehr. Auch historische Daten wie eventuell vorhandene vorherige Namen sind im "erweiterten" Archivdownload inbegriffen. Ob diese Daten allerdings vollständig sind ist nach wie vor unklar. Dennoch ein Anfang und interessant zu sehen, welche Daten Facebook zu jedem Benutzer sammelt und gespeichert hält.
Die Erstellung dieses Archives kann in den Kontoeinstellungen auf Facebook direkt beauftragt werden. Facebook benötigt allerdings ein wenig Zeit und benachrichtigt per Mail, sobald das Archiv fertiggestellt und zum Download bereit steht.
Es ist die erste Abmahnung in dieser Form. Dennoch haben Rechtsanwälte bereits vor einigen Tagen in einem ARD-Beitrag darauf hingewiesen, dass Facebook Nutzer nicht nur für selbst gepostete Inhalte haften, sondern ggf. auch für Inhalte Dritter an der eigenen Facebook Wall (neuerdings Chronik genannt).
Im aktuellen Fall hat ein Dritter ein urheberrechtlich geschütztes Foto an die Chronik eines Freundes gepostet. Dieser Freund hat jetzt die entsprechende Abmahnung und Aufforderung zur sofortigen Löschung des Bildes erhalten. Schadensersatzforderungen sind nach wie vor offen - sollen aber (sobald bekannt ist wie lange das Bild bereits unrechtsmäßig online ist) folgen.
Abhilfe schafft es das Posten an die eigene Chronik durch Dritte zu sperren oder die entsprechenden Beiträge nur für einen eingeschränkten Personenkreis sichtbar zu machen. In den Privatsphären-Einstellungen können die rot markierten Einstellungen definiert werden.