Schon seit Jahren gibt es die drahtlose Netzwerkübertragung (WLAN) und mittlerweile ist diese zum Standard für fast jeden Haushalt mit DSL-Anschluss geworden. Dass dieses Netzwerk geschützt werden sollte ist trotzdem noch nicht bei jedem Anschlussinhaber angekommen und somit gibt es viele offene, unverschlüsselte WLAN-Netzwerke. Alleine von meiner Wohnung aus empfange ich zwei völlig offene und unverschlüsselte Netzwerke...
Schon länger eine Grauzone ist die Frage, wer für einen Schaden haftet, der von einem solchen offenen WLAN Zugangspunkt verursacht wird. Ein gutes Beispiel stellt das Hochladen und Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln dar.
Der Bundesgerichtshof hat heute in folgendem Fall ein mildes Urteil gesprochen. Der Anschlussinhaber war im Urlaub und hat ein aktiviertes, aber offenes und unverschlüsseltes WLAN zurück gelassen. Während der Urlaubszeit hat sich eine fremde Person in das WLAN-Netzwerk eingeloggt und über diesen Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Musikdateien hoch -und heruntergeladen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Anschlussinhaber im Falle eines offenen WLAN-Netzwerkes eine Abmahngebühr von 100€ zahlen muss - mehr nicht.
Ich rede von einem milden Urteil, weil das für mich nach einem Freibrief klingt. Was ist, wenn ich mein eigenes WLAN jetzt öffentlich mache, selbst Musik hoch -und herunterlade und im Falle eines Gerichtsverfahrens einfach behaupte, dass mein WLAN vermutlich von fremden Personen genutzt wurde, da ich nichts von einer Verschlüsselung wusste? Bei mir wahrscheinlich schwer machbar, da mich die vielen Computer in meiner Wohnung verraten würden, aber für andere durchaus denkbar.