Haftung für offenes WLAN-Netz

Posted by Tobias on 2010-05-12 at 9:17 pm

Schon seit Jahren gibt es die drahtlose Netzwerkübertragung (WLAN) und mittlerweile ist diese zum Standard für fast jeden Haushalt mit DSL-Anschluss geworden. Dass dieses Netzwerk geschützt werden sollte ist trotzdem noch nicht bei jedem Anschlussinhaber angekommen und somit gibt es viele offene, unverschlüsselte WLAN-Netzwerke. Alleine von meiner Wohnung aus empfange ich zwei völlig offene und unverschlüsselte Netzwerke...

Schon länger eine Grauzone ist die Frage, wer für einen Schaden haftet, der von einem solchen offenen WLAN Zugangspunkt verursacht wird. Ein gutes Beispiel stellt das Hochladen und Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln dar.

Der Bundesgerichtshof hat heute in folgendem Fall ein mildes Urteil gesprochen. Der Anschlussinhaber war im Urlaub und hat ein aktiviertes, aber offenes und unverschlüsseltes WLAN zurück gelassen. Während der Urlaubszeit hat sich eine fremde Person in das WLAN-Netzwerk eingeloggt und über diesen Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Musikdateien hoch -und heruntergeladen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Anschlussinhaber im Falle eines offenen WLAN-Netzwerkes eine Abmahngebühr von 100€ zahlen muss - mehr nicht.

Ich rede von einem milden Urteil, weil das für mich nach einem Freibrief klingt. Was ist, wenn ich mein eigenes WLAN jetzt öffentlich mache, selbst Musik hoch -und herunterlade und im Falle eines Gerichtsverfahrens einfach behaupte, dass mein WLAN vermutlich von fremden Personen genutzt wurde, da ich nichts von einer Verschlüsselung wusste? Bei mir wahrscheinlich schwer machbar, da mich die vielen Computer in meiner Wohnung verraten würden, aber für andere durchaus denkbar.

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5 comments
Posted by Al-Asad on 2010-05-13 at 3:02 am
Hehe, hab ich mir auch direkt schon beim durchlesen gedacht ;)
Posted by das-blb on 2010-05-19 at 12:19 pm
Mildes Urteil? Eher gerechtes Urteil; oder denkst du, eine fundiertere Einschätzung der juristischen Lage treffen zu können, als der BGH?

Aber zu deinem leap-hole, was du dir da vorstellst, ist natürlich eine dreiste Lüge, die - wie du ja schon selber schreibst - als it-ler auch niemand glauben wird. Ich denke der wichtige Punkt an dem Urteil ist, dass der Betroffene ja im Urlaub war, als die Straftaten von seinem Anschluss aus begangen wurden.

Ich denke das Urteil des BGH war gut und richtig. Nur weil mit meinem Auto einer überfahren wird, muss ich es ja noch lange nicht gewesen sein.
Posted by Tobias on 2010-05-19 at 12:50 pm
Ich habe das Urteil mit meinem Beitrag weder bestritten noch halte ich es für falsch, es ist eher positiv überraschend. Die verurteilte Person ist damit gut weg gekommen. Das hätte weit aus schlechter ausgehen können. Lange Zeit war das Thema eine Grauzone, zumindest ich wusste nicht, ob der Betreiber eines offenen WLANs haftet oder nicht - aber schon lange Zeit ist bekannt, dass ein offenes WLAN eine Sicherheitslücke darstellt und das haben gängige Medien wie Zeitungen, TV, Radio und das Internet häufig publiziert. Daher könnte man auch davon ausgehen, dass mutwillig gehandelt wurde. Aber nur eine Idee... deswegen ein überraschend positives Urteil.
Posted by das-blb on 2010-05-19 at 1:02 pm
Ja, dat hab ich / wollte ich dir auch garnicht unterstellen. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass dieser Mensch einfach ein echt gutes "Alibi" hatte.
Posted by Tobias on 2010-05-19 at 1:04 pm
Ja, das hat vermutlich maßgeblich für dieses Urteil gesorgt, da hast du sicherlich recht. Danke für deinen Beitrag zum Thema!
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