Urteil: Discounter Lockvogel-Angebote

Posted by Tobias on 2011-02-18 at 1:00 am

Das kennt bestimmt jeder: Im aktuellen Discounter Prospekt gibt es einen interessanten Artikel. So schnell wie möglich versucht unsereiner den Discounter in seine Tagesplanung einzubauen. Ist man endlich angekommen sucht man vergeblich den gewünschten Artikel. Die Antwort einer Verkäuferin bestätigt das bereits vermutete: Der Artikel ist leider schon weg - tut uns Leid.

So nicht! Zumindest hat jetzt der Bundesgerichtshof gegen Lidl so geurteilt. Die sogenannten Lockvogel-Angebote müssen am Geltungstag mindestens bis 14 Uhr vorrätig sein. Sollte das nicht der Fall sein kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro für den Discounter fällig werden. Mehr Details zum Urteil gibts es bei der Welt Online.

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