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Urteil: Speicherung der IP-Adresse verboten!

Posted by Tobias on 2006-01-25 at 10:45 pm

Die T-Online AG muss die IP-Adresse von Flatrate-Nutzern nach Abschluss der jeweiligen Sitzung sofort löschen. Eine weitere Speicherung (z.B. zur Rechnungserstelltung) wie bisher ist nicht mehr gestattet! Dies beschloss das Landgericht Darmstadt am heutigen Morgen. Ebenso ist es ab sofort verboten den Netzwerkverkehr (Volumen) zu messen oder mitzuloggen.

Was in Zukunft mit den sogenannten "Volumen-DSL-Tarifen" geschieht ist hierbei die Frage. Bisher gespeicherte Nutzerdaten müssen rückwirkend gelöscht werden und falls T-Online (entgegen des Urteils) Nutzerdaten (Volumen, IP) speichert, droht dem T-Online Vorstand laut heise eine Geldstrafe von 100.000€ oder 6 Monate Haft.

Einerseits ein großer Schritt in Richtung Anonymität im Internet, aber ob das nicht auch seine Nachteile haben wird... Wir werden es in naher Zukunft erfahren. Doch auch dieses Urteil wird bald "Schnee von Gestern" sein, wenn das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abgesegnet wird. Weitere Informationen zum Thema gibt es z.B. bei heise.

Gruß Tobi

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